Art 24 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Stand: 11.01.2009
Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 24 Rom II-VO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Stuttgart, 26.11.2020 – 2 U 147/18
- LG Essen, 25.02.2019 – 6 O 296/18
- LG Mannheim, 10.11.2017 – 7 O 28/16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.